Bayerischer Sonderweg im Datenschutzrecht - zur DSGVO
Der bayerische Ministerrat hat sich mit Beschluss vom 5. Juni 2018 zu einem sogenannten bayerischen Weg für eine "bürgernahe und mittelstandsfreundliche Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung" entschieden.
Mit diesem Beschluss soll im Freistaat Bayern die Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung zum Einen für Amateursportvereine und sonstige ehrenamtliche Vereine vereinfacht werden.
Zudem soll einer rechtsmissbräuchlichen Praxis von so genannten Abmahnanwälten, die gegebenenfalls mittelständische Unternehmen wegen formeller Datenrechtsverstöße abzukassieren suchen, verhindert werden.
Diskutiert wird darüber, inwieweit solche bayerischen Sonderregelungen den datenschutzrechtlichen Bestimmungen der EU entgegenstehen könnten.
Für alle Verbraucher, Firmen und Vereine, die über eine Internetpräsenz verfügen, bleibt natürlich die Notwendigkeit, die Verpflichtungen der Datenschutz-Grundverordnung vom 25. Mai 2018 einzuhalten, um Ärger oder Sanktionen mit der Datenschutzbehörde zu vermeiden oder keine Abmahnung zu riskieren.
Als Ansprechpartner in unserer Kanzlei zu Ihren Fragen hinsichtlich der Datenschutz-Grundordnung steht Ihnen Rechtsanwalt Steffen Hielscher zur Verfügung