Bundesgerichtshof: Frauen müssen in Bankformularen nicht in weiblicher Form angesprochen werden
Mit Urteil vom 13. März 2018 wies der Bundesgerichthofes die Klage einer Bankkundin zurück, die sich durch Bezeichnungen wie "Kunde" oder "Kontoinhaber" in Bankformularen in ihrem Recht auf Gleichbehandlung gemäß Art. 3 des Grundgesetzes benachteiligt und eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes bei ihr verwirklicht sah.
Der Bundesgerichtshof folgte dem laut Pressemitteilung des BGH vom 13. März 2018 nicht und urteilte demnach, dass der Bedeutungsgehalt grammatisch männlicher Personenbezeichnungen nach dem allgemein üblichen Sprachgebrauch und Sprachverständnis auch Personen umfassen kann, deren natürliches Geschlecht nicht männlich ist ("generisches Maskulinum"). Ein solcher Sprachgebrauch bringt nach Auffassung des Gerichts keine Geringschätzung gegenüber Personen zum Ausdruck, deren natürliches Geschlecht nicht männlich ist. Daher sah das Gericht auch keine Grundrechtsverletzung.
Die Klägerin will nach eigener Ankündigung nun das Bundesverfassungsgericht zur Klärung anrufen.