07.01.2013
Rechtsanwalt Dr. Morgenstern nun auch Fachanwalt für Steurrecht!
Die Rechtsanwaltskammer Thüringen hat am 06. April 2011 unseren Kanzleimitgründer Rechtsanwalt Dr. André Gerhard Morgenstern aufgrund der nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen die Befugnis verliehen, die Bezeichnung
FACHANWALT für STEUERRECHT zu führen.
Wir gratulieren herzlich!