Phoenix Kapitaldienst – Besteuerung der Scheinrenditen bundeseinheitlich geregelt
Nach Mitteilung der Thüringer Finanzministerin ist nach einer Verständigung der Finanzministerien der Länder und des Bundes die Besteuerung der Scheinrenditen aus der Beteiligung an der Phönix Kapitaldienst GmbH nun einheitlich geregelt.
Nach Auffassung des BFH sind Scheinrenditen steuerpflichtig, auch wenn diese nicht an den Anleger ausgezahlt wurden. Im Falle Phoenix wurden seit der Insolvenz im Jahre 2005 keine Auszahlungen von gutgeschriebenen Scheinrenditen mehr getätigt.
Die Finanzbehörden wollen nun den endgültigen Ausfall dieser Scheinrenditen als Verluste bei der Besteuerung der Phönix-Anleger berücksichtigen, wenn die Gewinne der Vorjahre der Besteuerung unterlegen haben. Dabei handelt es sich um eine Billigkeitsmaßnahme.
Durch diese Vorgehensweise können sich die Belastungen aus der Besteuerung der Scheinrenditen erheblich reduzieren. Abhängig ist dies von den Umständen des Einzelfalls.
Die betroffenen Anleger werden durch die Finanzämter informiert, eine Neuberechnung wird durchgeführt.
Bis dahin werden die Steuernachzahlungen der Jahre 2001 bis 2005 gestundet.